Update zum Mund-Nasen-Schutz: medizinische Maske vorgeschrieben
An allen geöffneten Bibliotheksstandorten gilt weiterhin eine strikte Maskenpflicht, die zur Kontrolle des Infektionsgeschehens beitragen soll: Beim Betreten und während des Aufenthalts vor Ort ist nun zumindest eine medizinische Gesichtsmaske (sogenannte „OP-Maske“) zu tragen, FFP2-Standard zur Zeit nicht mehr vorgeschrieben. Das gilt auch für Nutzerinnen & Nutzer, die bloß vorbestellte Bücher aus dem Abholregal nehmen und am Selbstverbucher ausleihen wollen. Natürlich darf die Maske am gebuchten Arbeitsplatz abgenommen werden, aber nur für die Dauer des Verweilens dort; auch bei kurzen Wegen ans Regal oder zum Schließfach heißt es: medizinische Maske auf bitte!