Verlängerung des Benutzerkontos/Bibliotheksausweises nur noch nach Zahlung evtl. offener Gebühren
Ab dem 1.4.2015 wird die Verlängerung des Bibliotheksausweises bzw. Benutzerkontos nur noch nach vorheriger Bezahlung aller evtl. noch auf dem Benutzerkonto eingetragenen und somit noch nicht gezahlten Gebühren durchgeführt.