Verlängerung des Benutzerkontos/Bibliotheksausweises nur noch nach Zahlung evtl. offener Gebühren

Ab dem 1.4.2015 wird die Verlängerung des Bibliotheksausweises bzw. Benutzerkontos nur noch nach vorheriger Bezahlung aller evtl. noch auf dem Benutzerkonto eingetragenen und somit noch nicht gezahlten Gebühren durchgeführt (Vgl. § 4(4) und (8) der Benutzungsordnung sowie § 7 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes).

Generell werden Gebühren in dem Moment fällig, in dem Sie Ihnen bekannt gegeben, d.h. auf Ihrem Benutzerkonto eingetragen werden. Sie werden außerdem in der Regel über den E-Mail-Benachrichtigungsservice, per Brief oder durch Rechnung über Gebühren informiert. Bitte zahlen Sie entstandene Gebühren immer möglichst umgehend. Ob und in welcher Höhe Gebühren bei Ihnen offen sind, können Sie jederzeit in Ihrem Benutzerkonto unter „Kosten“ ersehen. Sind Gebühren in Höhe von 20 Euro oder mehr bei Ihnen aufgelaufen, wird Ihr Konto gesperrt.

In der Bibliothek Alte Münze, der Bereichsbibliothek Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und der Bereichsbibliothek Naturwissenschaften/Mathematik bezahlen Sie sämtliche Gebühren an den Kassenautomaten. In der Bereichsbibliothek Sozialwissenschaften bezahlen Sie in bar.

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