Kalendarisch ist der Winter schon seit drei Wochen vorbei, die Sonne scheint länger und intensiver, und mit Beginn der Vorlesungen ist der Sommer immerhin schon über das „Sommersemester“ präsent. Grund genug, genau wie den Winter auch die Ausnahmeregelung des Wintersemesters mit den nur mäßig geheizten Lesesälen für beendet zur erklären: Ab sofort bitten wir Jacken und Mäntel zusammen mit Taschen, Mappen und Rücksäcken vor dem Gang in die Lesesäle ausnahmslos wieder in die Schließfächer und Spinde unserer Garderobenanlagen einzuschließen. Dies gilt auch für nur kurze Gänge in die Lesesäle, um etwa ein Buch zu holen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Interesse der Gleichbehandlung aller keine Ausnahmen machen können.
Zuletzt wurden die wenigsten in die Lesesäle mitgenommenen Jacken und Mäntel wirklich genutzt, um ihre Besitzerinnen und Besitzer zu wärmen, vielmehr lagen sie mangels Garderobenständer auf Stühlen und Tischen herum; auch zur Platzreservierung oder Abschreckung von potentiellen Platznachbarinnen und Platznachbarn fanden manche der Textilien Verwendung. Dies ist nicht im Sinne des Erfinders, überdies ist die Diebstahlgefahr, die leider immer besteht, nicht zu vernachlässigen: Aus unbeaufsichtigten Jacken können leicht Geldbörsen, Dokumente oder Handys entwendet werden. Auch deshalb sollte es in Ihrem eigenen Interesse sein, Ihre Oberbekleidung einzuschließen.