Angesichts der rasant steigenden Infektionszahlen weitet die Universitätsbibliothek ihre Eingangskontrollen ab Montag, den 29.11.2021 dahingehend aus, dass ein Zugang zu den Bibliotheken ausnahmslos nur noch nach Vorlage eines gültigen 3G-Nachweises gewährt wird. Auch Benutzerinnen und Benutzer, die nur Bücher abholen oder zurückgeben möchten, ihre Campuscard validieren oder ihren Bibliotheksausweis verlängern müssen, sind dann gehalten, einen Impf- oder Genesenennachweis zu zeigen oder einen negativen Coronatest vorzulegen, der in einem Testzentrum durchgeführt wurde und nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein darf. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Für eventuelle kurze Wartezeiten an den Eingängen der Bibliotheken bitten wir um Verständnis; die Kontrollen werden zur Sicherheit sowohl unserer Benutzerinnen und Benutzer als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätsbibliothek durchgeführt.
Ab dem 1. Dezember gilt zudem die FFP2-Maskenpflicht für alle Standorte der Universitätsbibliothek. Die FFP2-Masken müssen dann auch durchgängig an den Lesesaalarbeitsplätzen und in den Gruppenräumen getragen werden. Wir sind uns bewusst, dass dies das Lernen und Arbeiten an unseren Plätzen beschwerlicher und weniger komfortabel macht, bitten aber um Verständnis für die Maßnahme; die Alternative wäre eine Reduzierung der verfügbaren Lesesaalarbeitsplätze gewesen.