Seit Anfang Mai galt an allen Bibliotheksstandorten eine verschärfte Maskenpflicht, die zur Eindämmung und Kontrolle des Infektionsgeschehens beitragen sollte: Beim Betreten und während des Aufenthalts vor Ort war verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen. Ab sofort (und bis auf Weiteres) reicht eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“). Das betrifft weiterhin natürlich auch Nutzerinnen & Nutzer, die bloß vorbestellte Bücher aus dem Selbstabholregal nehmen und ausleihen wollen. Selbstverständlich darf die Maske am gebuchten Lesesaalarbeitsplatz abgenommen werden, aber nur für die Dauer des Verweilens; auch bei kurzen Wegen ans Regal oder den Scanner gilt: medizinische Maske auf bitte!
Sgu sagt:
Wann wird die Maskenpflicht an die sinkenden Inszidenz-Zahlen und die Lockerung der Corona-Maßnahmen der Stadt Osnabrück angepasst? Sprich: wann ist ein Betreten mit einfacher Maske bzw. OP-Maske wieder möglich?
Anneke Thiel sagt:
Sehr geehrte*r Sgu,
danke für den Blogkommentar und Ihre Nachfrage. Uns ist bewusst, dass die Pandemie-Situation sich anders präsentiert als vor einigen Wochen inmitten der dritten Welle, deshalb sind wir aktuell im Abstimmungsprozess innerhalb der Uni, was die Ausgestaltung der Maskenpflicht anlangt. Geben Sie uns bitte noch Zeit übers Wochenende, zu Beginn der kommenden Woche werden wir die dann gültige Regelung kundtun. (Ganz klar gilt: Gesundheitsschutz für Nutzer*innen und Bibliotheksteam bei zum Teil ja sehr langem Aufenthalt in den Bibliotheksräumen hat Priorität, möglicherweise verantwortbare Lockerungen müssen in jedem Fall und jederzeit damit vereinbar sein.)
Danke und viele Grüße,
Ihr UB-Team.
Anneke Thiel sagt:
Sehr geehrte*r Sgu,
vielleicht haben Sie es schon gesehen: Wie angekündigt haben wir eine neue Regelung in Sachen Maskenpflicht gefunden und veröffentlicht. Ab sofort genügt es, in der Bibliothek eine „OP-Maske“ oder andere medizinische Maske zu tragen.
Viele Grüße,
Ihr UB-Team.