Open Access (OA) ist ein alternativer Publikationsweg zu herkömmlichen Vertriebswegen von Verlagen und dem Ziel verpflichtet, wissenschaftliche Publikationen weltweit und in der Nutzung kostenlos öffentlich im Internet zugänglich zu machen.
Die Universität Osnabrück bekennt sich zum Prinzip des Open Access im Sinne der Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities von 2003. Zu den Unterzeichnern der „Berliner Erklärung“ gehörten seinerzeit außer Hochschulrektorenkonferenz und Wissenschaftsrat u. a. die Deutsche Forschungsgemeinschaft sowie die Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft u. a. m. Seither haben sich zahlreiche nationale und internationale Institutionen dieser Initiative angeschlossen und Open Access explizit in ihre Zielvereinbarungen und Leitbilder aufgenommen.
Die Vorteile von OA liegen auf der Hand:
Der weltweite öffentliche Zugang zu wissenschaftlichen Informationen erhöht Sichtbarkeit und Transparenz von Forschung. Schon heute werden Publikationen, die OA verfügbar sind, nachweislich häufiger zitiert und damit besser wahrgenommen. Dokumente können nicht nur schneller, sondern auch angereichert durch multimediale Elemente oder OA publizierte primäre Forschungsdaten veröffentlicht werden. Die Nachnutzbarkeit von wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten steigert die Effizienz wissenschaftlicher Arbeit.
Man unterscheidet grundsätzlich zwei Wege des OA-Publizierens:
Der goldene Weg ist das Erstpublizieren in originären und qualitätsgeprüften OA-Zeitschriften (oder auch OA–Monografien). Die eingereichten Manuskripte durchlaufen dabei in aller Regel den gleichen Qualitätssicherungsprozess (Peer Review) wie Publikationen in traditionellen Zeitschriften. Auch die Veröffentlichung in OA-Zeitschriften verursacht Kosten, die in der Regel als Article Processing Charges (APC) auf die Autoren umgelegt werden. Die Zahl der OA-Zeitschriften steigt stetig: Verzeichnete das Directory of Open Access Journals (DOAJ) 2009 noch 4.000 qualitätsgeprüfte OA-Zeitschriftentitel, so sind es heute bereits über 13.842 Journals.
Als grüner Weg wird die OA-Zweitveröffentlichung einer Publikation auf einem fachlichen oder institutionellen Repositorium bezeichnet. Veröffentlichungen auf Repositorien sind in aller Regel kostenfrei. Dabei muss gegebenenfalls eine gesetzliche oder verlagsvertragliche Embargofrist eingehalten werden. Welche Spielräume der Autorinnen und Autoren in Bezug auf Embargofrist und Publikationsversion hat, fixiert der jeweilige Verlagsvertrag. Publizierende sollten sehr genau darauf achten, nicht ausschließliche Nutzungsrechte an den Verlag zu übertragen, sondern sich die Möglichkeit einer OA-Zweitveröffentlichung erhalten und diese nutzen. Einen Überblick darüber, was Verlage auf dem “grünen Weg” gestatten, gibt die SHERPA/RoMEO-Liste.
Die Urheberrechte von OA-Publikationen verbleiben bei den Autorinnen und Autoren, die einem Verlag bzw. einem Repositoriumbetreiber lediglich ein nicht-ausschließliches oder einfaches Nutzungsrecht einräumen. Was nach der Veröffentlichung durch Nutzer mit dem Dokument geschehen darf (z.B. Bearbeitung, kommerzielle Nutzung etc.), kann z.B. in Creative Commons Lizenzen geregelt werden.