Elektronische Semesterapparate: auch im WS 17/18 nicht ohne

Die Kultusministerkonferenz (KMK) und die VG Wort haben sich darauf verständigt, die Vereinbarung zur pauschalen Vergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in elektronischen Semesterapparaten bis zum 28. Februar 2018 zu verlängern. Textauszüge aus geschützten Werken können bis dahin wie bisher im durch § 52a UrhG festgelegten Umfang in elektronische Semesterapparate eingestellt werden.
Wie Sie sich vielleicht erinnern, schien es noch im Dezember 2016 so, als könnten im Jahr 2017 keine elektronischen Semesterapparate mehr angeboten werden, da nahezu sämtliche Hochschulen die Unterzeichnung von Verträgen ablehnten, mit denen die Einzelmeldung und -abrechnung für in Semesterapparate eingestellte Textauszüge verpflichtend geworden wäre. Zwischen KMK und VG Wort wurde damals sehr kurzfristig die aktuell geltende Übergangsregelung vereinbart, die weiterhin pauschale Vergütungen durch die Bundesländer vorsah. Diese Vereinbarung war zunächst bis 30.9.2017 befristet und wird jetzt bis zum 28.2.2018 weitergeführt.
Ab dem 1.3.2018 treten mit dem „Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG)“ u.a. neue Regelungen für die Einrichtung von elektronischen Semesterapparaten in Kraft, über die wir selbstverständlich rechtzeitig und ausführlich informieren werden.

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