Neu: Verbuchung der Fernleihbücher auf die Benutzerkonten

Die Universitätsbibliothek verwaltet ab sofort die eingehenden Fernleihbände über das Ausleihsystem, wodurch die von Ihnen bestellten Bücher wie sonstige Ausleihen auf Ihrem Benutzerkonto verbucht werden können.

Die Einführung dieses Verfahrens erlaubt Ihnen, die von Ihnen ausgeliehenen Fernleihbände und ihre Leihfristen zusammen mit den anderen Ausleihen nun ausschließlich über Ihr Benutzerkonto und ggf. über die „Bibliotheksampel“ im Portal myUOS im Blick zu halten. Auch die Rückgabe an allen Standorten ist nun möglich.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Serviceverbesserung die Benutzung der Universitätsbibliothek noch angenehmer zu machen und bitten Sie, auf folgende Änderungen im konkreten Leihvorgang zu achten:

  • Die Verbuchung der Bände erfolgt über „Datenträger“, die in Form orangefarbener Kartons, versehen mit einem Strichcode sowie einer Tasche für den Begleitzettel der gebenden Bibliothek, in die Bücher eingelegt werden. Diese Datenträger müssen bis zur Rückgabe im Buch bleiben. Bei einem Verlust müssen wir nach der landesweit geltenden Bibliotheksgebührenordnung eine Gebühr in Höhe von 2,50 € erheben.
  • Die eingegangenen Fernleihbände werden wie bisher für Sie an den Ausleihtheken bereitgehalten. Sie sehen nun jedoch schon anhand Ihres Benutzerkontos, ob eine Fernleihe bereitliegt, und werden, falls Sie sich für unseren  E-Mail-Benachrichtigungsservice angemeldet haben, zusätzlich wie bisher mit einer E-Mail über den Eingang benachrichtigt.  Bitte beachten Sie: Da wir die Bücher einer Eingangsbearbeitung unterziehen müssen, stehen sie Ihnen einen Tag nach Erscheinen auf Ihrem Benutzerkonto zur Verfügung.
  • Die ausleihbaren Fernleihbücher liegen 7 Arbeitstage an der Ausleihe für Sie bereit. Bitte holen Sie die Bücher innerhalb dieser Frist ab, sonst werden Sie an die gebende Bibliothek zurückgeschickt.
  • Bücher mit dem Zusatz „Kopierverbot“ liegen weiterhin für Sie in unseren Lesesälen bereit.
  • Nicht über das Benutzerkonto möglich ist die Leihfristverlängerung bei Fernleihbüchern: Hier ist stets das Einverständnis der gebenden Bibliothek Voraussetzung, weshalb die Verlängerung jeweils beantragt werden muss. Sie müssen dafür aber nicht mehr persönlich an der Ausleihe mit dem Buch vorstellig werden, sondern können dies über ein Online-Formular erledigen. Wichtig dabei: Sie müssen die Verlängerung mindestens fünf Tage vor Ablauf der Leihfrist beantragen.
  • Über die Fernleihe eingegangene Aufsatzkopien werden Ihnen wie bisher an den Ausleihen zum Verbleib ausgehändigt.

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