Viele Nutzerinnen und Nutzer haben aus der Universitätsbibliothek Bücher entliehen, die sie wegen der Schließung der Bibliothek nach dem 13.3.2020 nicht fristgerecht zurückgeben konnten. Besonders wenn es sich um vorgemerkte Bücher handelte, konnten keine Leihfristverlängerungen durchgeführt werden. Wir haben aus diesem Grund auf Mahnungen verzichtet und auch nach Wiederaufnahme des Ausleihbetriebs ab dem 4.5.2020 von gebührenbehafteten Mahnungen zunächst abgesehen.
Die eingerichteten Mahnkulanzen enden nun mit Ablauf des Monats Mai, und wir weisen darauf hin, dass ab dem 2.6.2020 nicht fristgerecht zurückgegebene oder verlängerte Bücher wieder regulär gemäß der niedersächsischen Gebührenordnung für die Bibliotheken des Landes und Hochschulbibliotheken gemahnt werden.
Um Mahngebühren zu vermeiden, geben Sie daher bitte bis zum 29.5.2020 während unserer aktuellen Öffnungszeiten der Bereichsbibliotheken die von Ihnen entliehenen Bücher mit abgelaufener und nicht mehr verlängerbarer Leihfrist zurück.
Die Bibliothek Alte Münze und die Bereichsbibliothek Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sind Mo.-Fr. 10-16 Uhr geöffnet, in der Bereichsbibliothek Naturwissenschaften Mathematik ist der Buchrückgabeautomat Mo.-Fr. 8-18 Uhr zugänglich.
Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 2.6. wieder generell bei Leihfristüberschreitungen mahnen und Sie selbst für die Einhaltung der Leihfristen verantwortlich sind. Nehmen Sie über Ihr Nutzerkonto vorher ggf. noch Leihfristverlängerungen von Büchern vor, bei denen dies noch möglich ist. Mahnungen, die wegen Leihfristüberschreitungen am 13.3.2020 oder davor ergangen sind, gelten unverändert und ziehen ab Juni bei zwischenzeitlich noch nicht erfolgter Rückgabe zweite und dritte Mahnungen nach sich.