Die Militärjustiz der Wehrmacht war unabhängig von der zivilen Justiz und urteilte nach eigenen Gesetzen und einer anderen Prozessordnung. Ab 1939 verschärften die Kriegsgerichte die Rechtsprechung drastisch; sie sahen ihre Funktion in der „Aufrechterhaltung der Manneszucht“ und sprachen immer härtere Urteile aus. Bis Kriegsende vollstreckte die NS-Militärjustiz mehr als 20.000 Todesurteile.
Ein zweisemestriges Studierendenprojekt war integraler Teil des Osnabrücker Ausstellungs- und Veranstaltungsprojekts der Universität und der Volkshochschule zur Militärgerichtsbarkeit des Dritten Reiches: Angehende Historiker(innen) befassten sich unter Anleitung von Dr. Sebastian Weitkamp, Gedenkstätte Esterwegen, intensiv mit regionalen und lokalen Aspekten der Wehrmachtjustiz, rekonstruierten u. a. durch eigene Archivarbeit individuelle Biographien angeblicher Delinquenten – und erzählen ihre Geschichten.
Präsentiert werden die Forschungserträge der Studierenden in einer parallel zur Ausstellung der Stiftung Denkmal stattfindenden, professionell gestalteten ‚Filialausstellung‘ zur Lokalgeschichte der NS-Militärjustiz in der Bibliothek Alte Münze bis zum 9. Dezember.