In mehreren Fachbereichen besteht die Möglichkeit, eine kumulative E-Dissertation zu veröffentlichen. Dabei kann es zu Problemen kommen, wenn Doktorandinnen und Doktoranden einzelne Artikel in Zeitschriften publizieren wollen, diese aber erst mit erheblicher Verzögerung erscheinen. Die Promotionsurkunde kann nämlich erst dann ausgestellt werden, wenn alle Bestandteile der Dissertaion auch tatsächlich erschienen sind.
Zu dieser Problematik hat das Justitiariat der Universität jetzt eine juristische Stellungnahme erstellt