Bei den in- und ausländischen und internationalen Wissenschaftsorganisationen setzt zunehmend ein Paradigmenwechsel ein, der bei Bewilligung von Forschungsmitteln die Publikation der wissenschaftlichen Ergebnisse auf dem Weg des Open Access fordert.
- Großbritannien hat bereits 2012 eine nationale Open-Access-Strategie verabschiedet und in diesem Jahr modifiziert. Die Strategien des Higher Education Founding Council for England (HEFCE) und die Research Councils UK (RCUK) setzen Maßstäbe mit der Forderung bis zum 1. April 2016 britische Forschungsliteratur vollständig (!) in Repositorien als Zweitveröffentlichung zu publizieren.
- Dänemark hat kürzlich eine umfassende nationale Open-Access-Strategie vorgestellt und setzt sich damit ambitionierte Ziele.
- Auch die Digitale Agenda 2014-2017 der Bundesregierung kündigt an: „Wir werden die Rahmenbedingungen für einen ungehinderten Informationsfluss, insbesondere in der Wissenschaft, verbessern. Dazu gehört eine umfassende Open-Access-Strategie, die den effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich geförderten Forschungspublikationen und -daten verbessern und Anreize ausbauen soll.“ (Digitale Agenda 2014-2017, Bundesregierung, Hrsg.: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie u.a., München, 2014, S. 27)
- Die deutschen Wissenschaftsorganisationen wie z.B. die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und die Max-Planck-Gesellschaft, haben Open Access in ihre Leitbilder aufgenommen.
- Die EU fordert in Horizon 2020 die OA-Publikation von geförderten Forschungsergebnissen.
- Seit 01.01.2014 gilt eine durch den Bundestag novellierte Fassung des Urheberrechtsgesetzes. Das Gesetz enthält u.a. ein umstrittenes Zweitveröffentlichungsrecht (§38), welches Autoren das Recht einräumt, Beiträge, die in periodischen mindestens zweimal pro Jahr erscheinenden Sammlungen (z.B. Zeitschriften) publiziert werden, nach 12 Monaten öffentlich zugänglich zu machen, vorausgesetzt die Arbeit entstand im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten, ausseruniversitären Forschungstätigkeit. Umstritten ist das Gesetz in der gültigen Fassung deshalb, weil es nur drittmittelgeförderte und ausseruniversitäre Forschung fokussiert ist.
- Im Koalitionsvertrag der niedersächsischen Landesregierung (2013-2018) (S.41) findet sich ein Bekenntnis dazu, dass die Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung auch allgemein zugänglich sein müssen, verbunden mit der Absicht, gemeinsam mit den Hochschulen und Universitätsbibliotheken eine Open-Access-Strategie zu entwickeln.
- Das Land Baden-Württemberg hat jüngst eine Open-Access-Strategie verabschiedet und im novellierten Landeshochschulgesetz für Baden-Württemberg (§ 44, Abs. 6) die Zweitveröffentlichung auf einem institutionellen Repositorium vorgeschrieben.
- Mehrerer andere Bundesländer (Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen) sind zurzeit damit befasst, eine Open-Access-Strategie zu erarbeiten.
Der politische Wille drängt also in die Richtung, Forschungsergebnisse entweder in originären Open-Access-Zeitschiften und -Monographien zu veröffentlichen (sog. „goldener Weg“) oder aber – gegebenenfalls nach der Einhaltung einer gesetzlichen oder verlagsvertraglichen Embargofrist – auf einem fachlichen oder institutionellen Repositorium als Zweitveröffentlichung zu publizieren (sog. „grüner Weg“). Die Universität Osnabrück bekennt sich hierzu bereits in ihrem 2010 verabschiedeten IT-Konzept.